Anspruch auf Entlastungsgeld

 

Angehörige von Senioren mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben häufig Probleme ihren eigenen alltäglichen Aufgaben und Pflichten nachzukommen, oder sich eine für sie wichtige Auszeit zu nehmen.

Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige einen zusätzlichen Anspruch von 125 Euro Entlastungsgeld.

Diese Beträge sind zweckgebunden für Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich und dienen der Unterstützung der sie pflegenden Angehörigen. Das Geld kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern wird gegen Vorlage von Rechnung für erbrachte Betreuungsleistungen durch die jeweilige Pflegekasse erstattet.

Wir von lavida haben uns die Unterstützung der pflegenden Angehörigen zur Aufgabe gemacht und sind von der Bezirksregierung Düsseldorf dazu befugt, diese Betreuungsleistungen zu erbringen und mit den Kassen abzurechnen.